Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen sieht das Unternehmensrecht eine jährliche Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne als Wirtschaftsprüfer zur Verfügung. Auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen bieten wir gerne unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.